Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Nach Bedarf können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft und die Bestellung deren Leitung benötigt die Zustimmung des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: